Kontakt

Förderung Heizung & erneuerbare Energien 2026 für Ahrensburg und Hamburg

Sowohl für einen Heizungstausch, als auch für eine neue Heizung können verschiedene Förderungen in Anspruch genommen werden. Erfahren Sie hier, welche Förderungen für Heizung & erneuerbare Energien 2026 für Ahrensburg und Hamburg gelten.

Hand hält Holzhaus mit Symbolen für Geld, Heizung und grünem Haken, Zeichen für Förderung für Heizung.

Aktueller Hinweis

An­pas­sung der Bun­des­för­de­rung für ef­fi­zi­en­te Ge­bäu­de (BEG)

Kürz­lich wur­den die An­pas­sun­gen der Bundes­förderung für ef­fi­zi­en­te Ge­bäu­de (BEG) ver­öf­fent­licht. Ent­spre­chend ak­tu­a­li­siert die KfW die Förder­bedingungen der„Heizungs­förderung für Pri­vat­per­so­nen – Wohn­ge­bäu­de“ (458) zum 21.07.2026.

Nä­he­re In­for­ma­ti­o­nen zu noch in Prü­fung be­find­li­chen An­trä­gen, be­reits zu­ge­sag­ten An­trä­gen und noch nicht be­an­trag­ten För­de­run­gen, für die Ihnen je­doch be­reits eine „Be­stä­ti­gung zum An­trag“ (BzA) vor­liegt, fin­den Sie auf der Seite der KfW.



För­de­rung für den Hei­zungs­tausch in be­ste­hen­den Ge­bäu­den

Der Bund un­ter­stützt im Rah­men sei­ner Bun­des­för­de­rung für ef­fi­zi­en­te Ge­bäu­de (BEG) beim Um­stieg auf Er­neu­er­ba­res Hei­zen.

Die wichtigste Förderung auf Bundesebene ist die Bundes­förderung für effiziente Gebäude – kurz BEG. Sie fasst vorhergegangene Förderungen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich zusammen. Sie unterstützt unter anderem die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, den Einsatz neuer Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die Fördergeber in Zusammenhang mit der BEG sind die KfW und das BAFA.

Die BEG gilt für:

  • Be­stands­ge­bäu­de
  • Aus­tausch ei­ner al­ten Hei­zung
  • Wär­me­pum­pe
  • So­lar­ther­mie-Hy­brid-Hei­zung
  • So­lar­ther­mie-Hei­zung
  • Strom­di­rekt­hei­zung
  • Hy­brid­hei­zung
  • Bio­mas­seh­ei­zung
  • Wär­me­net­ze

Die Bausteine der BEG

Es gibt di­rek­te Zu­schüs­se zu den In­ves­ti­tions­kos­ten. Diese Bausteine wurden wie folgt angepasst:

  • 30 % Grund­förderung: Für den Ein­bau ei­ner effizienten Hei­zung er­hal­ten Sie weiterhin ei­ne Grund­för­der­ung von 30 % der Kosten betrifft solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien).
  • bis zu 40 % Ein­kom­mensbonus: Haus­hal­te, de­ren zu ver­steu­ern­des Ein­kom­men un­ter bestimmten Schwellenwerten liegt, erhalten:
    • 40 % für Haushalts­jahres­einkommen bis 30.000 €
    • 30 % für Haushalts­jahres­einkommen bis 40.000 €
    • 10 % für Haushalts­jahres­einkommen bis 50.000 €
    Gibt es min­des­tens ein min­der­jäh­ri­ges Kind im Haus­halt, er­höht sich die Bemessungs­grenze des Haushalts­jahres­einkommen um einen ein­ma­li­gen Familien­zuschlag in Höhe von 10.000 ‌€.
  • 16 % Kli­ma­ge­schwin­dig­keits­bo­nus: Als selbst­nut­zen­de Ei­gen­tü­mer­in oder selbst­nut­zen­der Ei­gen­tü­mer er­hal­ten Sie ab dem 21.07.2026 16 %. Er sinkt am 01.02.2027 und danach halb­jährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte. Das gilt für al­le funk­tions­tüch­tigen Öl-, Koh­le-, Gas-Eta­gen- und Nacht­spei­cher­hei­zun­gen un­ab­hän­gig vom Al­ter und funk­tions­tüch­tige Gas- und Bio­mas­se­hei­zun­gen, die min­des­tens 20 Jah­re alt sind.
  • Neu! Wertschöpfungsbonus: Im 1. Quar­tal 2027 soll ein Wert­schöpfungs­bonus ein­ge­führt wer­den. Die Grundförderung von 30 % gilt dann nur noch für Wärmepumpen, die innerhalb der EU ge­fertigte/ge­baute/zusammen­gebaute wurden. Für au­ßer­halb der EU ge­fertigte/ge­baute/zusammen­gebaute Wär­me­pum­pen hin­ge­gen sinkt die Grund­för­de­rung auf 15 %.
  • 5 % Effizienz-Bonus oder 2.500 € Biomasse­heizungen: entfällt zum 21.07.2026.

Übrigens: Auch Ver­mie­ten­de er­hal­ten die Grund­för­de­rung, dür­fen sie je­doch nicht über die Mie­te um­le­gen.

Al­le Bau­stei­ne kön­nen mit­ein­an­der kom­bi­niert wer­den. Dabei gilt eine Ober­grenze von 70 % der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit. Der Förder­höchst­betrag liegt bei 28.000 € für ein Ein­fa­mi­li­en­haus bzw. die ers­te Wohn­ein­heit in ei­nem Mehr­par­tei­en­haus. Bei einem zu versteuernden Haushalts­jahres­einkommen von bis zu 30.000 € (mit Familien­zuschlag bis zu 40.000 €) erhöht sich die Ober­grenze des Förder­höchst­betrags auf 80 % der förderfähigen Gesamt­kosten für eine Wohn­einheit. Er sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halb­jährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 €.

In ei­nem Mehr­par­tei­en­haus er­hö­hen sich die ma­xi­mal för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben um je­weils 15.000 € für die zwei­te bis sechs­te so­wie um je­weils 8.000 € ab der sieb­ten Wohn­ein­heit. Bei Nicht­wohn­ge­bäu­den gel­ten Gren­zen für die för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben nach Quadrat­meterzahl.

Auch gibt es für den Hei­zungs­tausch und wei­te­re Ef­fi­zi­enz­maß­nah­men ein neu­es Kre­dit­an­ge­bot von bis zu 120.000 €. Für pri­va­te Selbst­nut­zen­de mit ei­nem zu ver­steu­ern­den Haus­halts­jah­res­ein­kom­men von bis zu 90.000 € ist die­ses zu­dem zins­verbilligt.

Kom­bi­na­ti­on von För­de­run­gen für Hei­zungs­tausch und wei­te­re Ef­fi­zi­enz­maß­nah­men

Wie bis­her kön­nen Sie zu­sätz­lich zur Hei­zungs­tausch-För­de­rung Zu­schüs­se für wei­te­re Ef­fi­zi­enz­maß­nah­men be­an­tra­gen. Da­zu zäh­len bei­spiels­wei­se die An­la­gen­tech­nik, die Däm­mung der Ge­bäu­de­hül­le und die Hei­zungs­op­ti­mie­rung (15 % För­de­rung plus ggf. 5 % iSFP-Bo­nus. Der iSFP Bonus setzt das Vor­lie­gen ei­nes in­di­vi­du­el­len Sa­nie­rungs­fahr­plans voraus). Die ma­xi­mal för­der­fä­hi­gen In­ves­ti­ti­ons­kos­ten für Ef­fi­zi­enz­maß­nah­men lie­gen oh­ne Sa­nie­rungs­fahr­plan bei 30.000 € pro Wohn­ein­heit, mit in­di­vi­du­el­lem Sa­nie­rungs­fahr­plan bei 60.000 €.

Wo und wie werden Förderungen beantragt?

  • KfW: Zu­schüs­se für den Hei­zungs­tausch
  • BAFA: In­ves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schüs­se für Ef­fi­zi­enz-Ein­zel­maß­nah­men; Maß­nah­men an der Ge­bäu­de­hül­le, An­la­gen­tech­nik, Hei­zungs­op­ti­mie­rung, Ge­bäu­de­net­ze
  • Bank: Er­gän­zungs­kre­dit

Um För­de­run­gen zu be­an­tra­gen, müs­sen Sie ei­nen ab­ge­schlos­se­nen Lie­fe­rungs- oder Leis­tungs­ver­trag mit ei­nem Fach­un­ter­neh­men vor­le­gen.

Die Er­tei­lung der För­de­rung müs­sen Sie dann als auf­schie­ben­de oder auf­lö­sen­de Be­din­gung in den Lie­fe­rungs- oder Leis­tungs­ver­trag auf­neh­men, da­mit der Ver­trag nur in Kraft tritt, wenn die­se Be­din­gung er­füllt wird.

Zuschüsse und Kredite der KfW

Die KfW-Ban­ken­grup­pe (Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau) bie­tet zahl­rei­che För­der­mit­tel für die un­ter­schied­lichs­ten Neu­bau- und Sa­nie­rungs­vor­ha­ben. För­der­mit­tel wer­den bei­spiels­wei­se für en­er­gie­ef­fi­zi­en­tes Bau­en oder Sa­nie­ren, al­ters­ge­rech­te Um­bau­maß­nah­men oder für die Um­stel­lung auf er­neu­er­ba­re Ener­gi­en ge­währt. Im Be­reich Hei­zen zum Bei­spiel für den Aus­tausch der Hei­zung so­wie die Op­ti­mie­rung der Heizungs­anlage.

Zum KfW-Produktfinder für BestandsimmobilienZum KfW-Produktfinder für Neubauten

Zuschüsse vom BAFA

Ein­zel­maß­nah­men (BEG EM) (zum Bei­spiel den Aus­tausch ei­ner al­ten Öl- oder Gas­hei­zung ge­gen ei­ne Wär­me­pum­pe oder die Op­ti­mie­rung von Hei­zungs­an­la­gen) för­dert das BA­FA mit Zuschüssen.

Zur Übersicht der Bundesförderung für effiziente Gebäude des BAFA Zu den Informationen zur Antragstellung beim BAFA

Förderung Heizung im Neubau

Das KfW-Pro­gramm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ för­dert mit ei­nem zins­güns­ti­gen Kre­dit den Neu­bau und Erst­kauf von Wohn­ge­bäu­den und Ei­gen­tums­woh­nun­gen mit Ef­fi­zi­enz­haus­stu­fe 40.

Zum KfW-Förderprodukt „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“

Han­delt es sich um ei­nen Neu­bau oh­ne spe­zi­el­les energetisches Niveau, kön­nen Sie im Rah­men des KfW-Wohn­ei­gen­tums­pro­gramms ei­nen zins­güns­ti­gen Kre­dit in An­spruch neh­men.

Zum KfW-Förderprodukt „KfW-Wohn­eigentums­programm“ (124)

Grund­la­ge der För­de­run­gen für Neu­bau­ten bil­det das För­der­pro­gramm „klimaneutraler Neubau“ des BMWSB.


Förderprogramme auf Länderebene

Ei­nen Über­blick über För­der­pro­gram­me der Län­der er­hal­ten Sie zum Bei­spiel in der För­der­da­ten­bank des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz. Hier fin­den Sie zu­dem auch mög­li­che För­der­pro­gram­me des Bun­des und der Eu­ro­päi­schen Union.

Zur Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Alle Angaben ohne Gewähr.


Fragen? So erreichen Sie uns

Wir helfen Ihnen gerne!


Andere Beiträge, die Sie interessieren könnten

Erkunden Sie weitere spannende Themen

Öfen & Kamin­öfen

Brennender Kaminofen mit Fliesenverkleidung und Tür mit Fenster.

Das knisternde Holz, das lodernde Feuer – kaum etwas geht über die bezaubernde Magie eines warmen Ofens.

HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems SHK GmbH & Co. KG