Heizungsprüfung und -optimierung für Ahrensburg und Hamburg
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind laut GModG dazu verpflichtet, regelmäßig die Heizung überprüfen zu lassen. Wir sind Ihr Partner für die Heizungsprüfung für Ahrensburg und Hamburg.
Für wen ist eine Heizungsoptimierung Pflicht?
Es gibt keine allgemeine Pflicht zur Heizungsoptimierung. Die Pflicht betrifft nur Vermieterinnen und Vermieter von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten. Das bezieht sich auf alle Anlagen, die Wasser als Wärmeträger nutzen.
Fristen zur Heizungsoptimierung älterer Heizungsanlagen
Obwohl das im Sommer 2026 in Kraft getretene Gebäudemodernisierungsgetzt (GModG) das Gebäudemodernisierungsgesetz (GEG) in vielen Bereichen abgelöst hat, bliebt die Heizungsoptimierung unberührt und werden entsprechend fortgeführt.
Weiterhin werden hier also die Regelungen und Fristen bezüglich der Prüfung und Optimierung alter und neuer Heizanlagen geregelt.
Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, müssen nach 15 Jahren innerhalb eines Jahres geprüft und optimiert werden. Hiervon ausgenommen sind Wärmepumpen.
Heizungsanlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen bis zum 30. September 2027 geprüft und optimiert werden.
Wichtig ist, dass die Betriebsprüfung von einer fachkundigen Person durchzuführen ist und am besten mit ohnehin stattfindenden Tätigkeiten oder Maßnahmen verbunden werden sollen.
Anlagen in Gebäuden, die bereits eine standardisierte Gebäudeautomation nach § 56 GModG oder eine Betriebsprüfung nach § 60a GModG (bei Wärmepumpen) vorweisen können, unterliegen dieser Pflicht nicht. Die Ausnahme gilt ebenso für Anlagen, deren Effizienz im Rahmen eines Energie-Contractings oder durch eine externe Betriebsführung vergleichbar überwacht und kontinuierlich optimiert wird.
Fristen zur Heizungsoptimierung von Wärmepumpen
Neu eingebaute Wärmepumpen müssen nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inbetriebnahme einer Heizungsprüfung unterzogen werden. Die sich dabei eventuell ergebenen Optimierungsmaßnahmen müssen Sie dann innerhalb eines Jahres umsetzten.
Spätestens alle 5 Jahre muss diese Prüfung wiederholt werden, außer, die Wärmepumpe unterliegt einer Fernkontrolle oder es besteht ein Wartungsvertrag.
Auch hier schreibt das GModG die Durchführung durch eine fachkundige Person vor.
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Wichtig für Vermieterinnen und Vermieter
Wichtig ist zum einen natürlich das Einhalten der vorgeschriebenen Fristen. Wenn Ihre Heizanlage zum Beispiel im November 2010 eingebaut wurde, sind Sie dazu verpflichtet diese bis spätestens November 2026 prüfen zu lassen.
Die Maßnahmen sollten immer von einer fachkundigen Person durchgeführt und müssen dokumentiert werden. Die Dokumentation muss der Mieterin oder dem Mieter auf Nachfrage vorgelegt werden.
Wenn bei der Prüfung Optimierungsbedarf aufgezeigt wird, muss diese außerdem innerhalb von einem Jahr durchgeführt werden.
Was prüfen wir?
Nach dem § 60b GModG muss geprüft werden, ob:
- die Heizung optimal eingestellt ist
- die Heizungspumpe effizient arbeitet
- die Rohrleitungen oder Armaturen gedämmt werden müssen
- die Vorlauftemperatur gesenkt werden kann
Was muss optimiert werden?
Zur Optimierung sind folgende Eingriffe regelmäßig notwendig:
- die Vorlauftemperatur senken, oder die Heizkurve anpassen, falls diese grob falsch eingestellt war
- das Aktivieren verschiedener Einstellungen, die die Heizung automatisch abschalten oder absenken. Sowas wäre zum Beispiel eine Nachtabsenkung oder Nachtabschaltung. Hier werden die zum Verhaltens des Nutzers oder der Nutzerin und der Umgebungstemperatur passenden Einstellungen verwendet. Außerdem muss über insbesondere Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkung oder Anwesenheitssteuerung informiert werden.
- den Zirkulationsbetrieb (im Rahmen des Gesundheitsschutzes) optimieren
- die Umwälzpumpe auf ordnungsgemäßen Einstellung überprüfen
- die Warmwassertemperaturen (im Rahmen des Gesundheitsschutzes) senken
- die Heizgrenztemperatur senken damit die Heizperiode und die Heiztage verringert werden können
- die Informierung über andere Einsparmaßnahmen und erneuerbare Energie
Wobei hier keinerlei negative Auswirkungen auf das Gebäude oder die menschliche Gesundheit entstehen dürfen.